Sachkundenachweise und Wesenstest

Auf unserem Betriebsgelände könnt ihr nach vorheriger Anmeldung die theoretischen Prüfungen zu den folgend aufgeführten Sachhkundenachweise ablegen. Ein Sachverständige*r wird von uns zur Prüfung hinzubestellt.
Bei der Vorbereitung auf die Prüfung stehen wir Euch gerne zur Seite und bereiten Euch allein oder in Kleingruppen theoretisch darauf vor.
Auch der praktische Wesenstest mit Hund mit dazugehöriger Maulkorb- und Leinenbefreiung wird in regelmäßigen Abständen nach vorheriger Anmeldung bei uns angeboten und abgenommen.



Sachkundenachweis für große Hunde (20/40-Hunde)

Wer in Deutschland Hunde hält, die größer als 40cm und/oder schwerer sind als 20kg ist in Deutschland verpflichtet, einen Sachkundenachweis abzulegen. Neben einem gültigen Hapftpflichtversicherungsnachweis und einer Anmeldung des Hundes in der Heimatstadt ist genau dieser Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes vorzulegen. Dieser Sachkundenachweis soll sicherstellen, dass der Halter über genügend Hintergrundwissen verfügt, um den Hund artgerecht zu halten und eine Gefährdung Dritter auszuschließen.
Bei dem Test handelt es sich um einen Multiple Choice Test, bei welchem 70% der zufällig ausgewählten Fragen korrekt beantwortet werden müssen. 



Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen nach §11 LHundG NRW für Hunde bestimmter Rassen

Das Halten der unten aufgelisteten Hunderassen erfordert in NRW einen separaten, großen Sachkundenachweis. Auch diesen könnt ihr bei uns auf dem Betriebsgelände ablegen. Gerne bereiten wir Euch auf die Prüfung vor.
Derzeitig fallen unter diese Kategorie Hunde folgender Rassen:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff,
Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu,
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Unsere Prüfung dient als Sachkundenachweis für “große Hunde” und für “Hunde bestimmter Rassen” zur Vorlage bei Ihrem Ordnungsamt/Veterinäramt in ganz NRW.



Wesenstest oder
Abnahme der praktischen Prüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung  für Hunde bestimmter Rassen nach §11 LHundG NRW

Hunde der oben aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen müssen bis zum Bestehen der praktischen Prüfung ab einem Alter von 6 Monaten an der Leine (1,5m) geführt werden und haben darüber hinaus einen Maulkorb zu tragen. Ausnahmen bestehen nur auf dem eigenen, eingezäunten Grundstück und auf ausgewiesenen Auslaufflächen, wo die Hunde zwar leinenfrei laufen dürfen, der Maulkorb aber trotzdem getragen werden muss.
Mit frühestens 15 Monaten können Hunde dieser Rassen den sogenannten Wesenstest zur Befreiung der Leinen- und Maulkorbpflicht ablegen.  Voraussetzung zum praktischen Wesenstest ist der zuvor bestandene Sachkundenachweis für Hunde bestimmter Rassen.
Unter der Voraussetzung des regelmäßigen (nachweispflichtigen) Trainings können Hunde ab 6 Monaten von der Maulkorb- und Leinenpflicht entbunden werden, solange sie sich in der Vorbereitung zum Wesenstest befinden und regelmäßig das Training in einer Hundeschule besuchen.
In einer Kombination von Einzeltrainingsstunden und Gruppenstunden bereiten wir Euch auf den Wesenstest vor, der in regelmäßigen Abständen auf unserem Betriebsgelände und dem umliegenden Stadtbereich durchgeführt werden kann.
Sprecht uns an und vereinbart einen Termin
😊

 
 
 
 
E-Mail
Anruf